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Miete Schlagzeug

Wir vermieten nur Markenprodukte, welche wir auch empfehlen können. Deshalb umfasst unser Angebot Schlagzeuge von Sonor, Pearl und TAMA. Die Vertragsgrundlagen sind für alle Schlagzeuge gleich bleibend. Beim Kauf des Mietobjekts oder eines neuen Instruments wird die bezahlte Miete grosszügig angerechnet !

 

Mietinstrumente:

 
TAMA Silverstar VL52KS:
TAMA Silverstar VL52KS:

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Farbe nach Wahl Farbe nach Wahl
Miete pro Monat Fr. 85.--
Miete pro Monat Fr. 85.--
Mindestmietdauer 6 Monate Mindestmietdauer 6 Monate
 
(Vertragsbedingungen untenstehend)
 
 
Sonor Essential Force
Sonor Select 3007

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Farbe nach Wahl Farbe nach Wahl
Miete pro Monat Fr. 75.--
Miete pro Monat Fr. 85.--
Mindestmietdauer 6 Monate Mindestmietdauer 6 Monate
 
(Vertragsbedingungen untenstehend)
 
 
Pearl Vision VBL 925
Pearl Vision VML 925
VBL 905
Farbe nach Wahl Farbe nach Wahl
Miete pro Monat Fr. 75.--
Miete pro Monat Fr. 85.--
Mindestmietdauer 6 Monate Mindestmietdauer 6 Monate
 
(Vertragsbedingungen untenstehend)
 
 
Auszug aus den Vertragsbedingungen:
 
§ Geltungsbereich
  Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt.
§ Vertrag
  Der Vertrag wird für 6 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden.
§ Sorgfaltspflicht
  Das Instrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, vor Feuchtigkeit, zu grosser Hitze und schnellem Temperaturwechsel zu bewahren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung durch ihn oder Dritte entstanden sind. Die Versicherung des Mietinstrumentes ist Sache des Mieters.
§ Eigentumsvorbehalt
  Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters.
§ Kauf des gemieteten Instruments
  Einigen sich die Parteien auf den Kauf eines neuen Instrumentes nach Ablauf der Mindestmietdauer, so wird die bezahlte Miete als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet.
§ Datenschutz
  Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind,  ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden.
§ Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen.
 
Stand: 07.06.2007 | © Musikhaus E. Hauser AG
 
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