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Miete Klavier

Wir vermieten nur Markenprodukte, welche wir auch empfehlen können. Unser Angebot umfasst Klaviere von YAMAHA und Seiler. Die Vertragsgrundlagen sind für alle Classic und Silent Klaviere gleich bleibend. Beim Kauf des Mietobjekts oder eines neuen Instruments wird die bezahlte Miete grosszügig angerechnet !

   
 
b2 Classic
b2 SI
YAMAHA b3 Classic YAMAHA b2 mit Silent System
Miete pro Monat Fr. 100.--
Miete pro Monat Fr. 140.--
Mindestmietdauer 12 Monate Mindestmietdauer 12 Monate
   
 
b3 Classic
P116 G
YAMAHA b3 Classic / Ausführung Kirsche satiniert YAMAHA P 116 G Classic
Miete pro Monat Fr. 130.--
Miete pro Monat Fr. 150.--
Mindestmietdauer 12 Monate Mindestmietdauer 12 Monate
   
 
P116 SG
YUS1
YAMAHA P116 SG mit Silent System YAMAHA YUS1 Classic
Miete pro Monat Fr. 190.--
Miete pro Monat Fr. 240.--
Mindestmietdauer 12 Monate Mindestmietdauer 12 Monate
   
 
YUS1 SG
SEILER 122 Primus
YAMAHA YUS1 SG mit Silent System SEILER 122 Primus Classic, Schwarz
Miete pro Monat Fr. 285.--
Miete pro Monat Fr. 285.--
Mindestmietdauer 12 Monate Mindestmietdauer 12 Monate
   
       
 
Auszug aus den Vertragsbedingungen:
 
§ Geltungsbereich
  Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt.
§ Vertrag
  Der Vertrag wird für 12 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen frühestens nach 12 Monaten aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden.
§ Sorgfaltspflicht
  Das Instrument wird gestimmt abgeliefert. Es ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, vor Feuchtigkeit (keine Blumenstöcke, keinerlei mit Flüssigkeit gefüllte Gefässe auf das Instrument stellen), zu grosser Hitze zu bewahren und regelmässig, mindestens einmal pro Jahr, auf Kosten des Mieters zu stimmen. Die Versicherung, speziell gegen Feuerschäden des Mietinstrumentes, ist Sache des Mieters.
§ Eigentumsvorbehalt
  Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters.
§ Kauf des gemieteten Instruments
  Einigen sich die Parteien auf den Kauf des gemieteten Instrumentes nach Ablauf des ersten Mietjahres, so wird die bezahlte Miete (12 Monate) als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet.
§ Datenschutz
  Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind,  ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden.
§ Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen.
 
Stand: 07.01.2006 | © Musikhaus E. Hauser AG
 
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