Mietinstrument ...
Miete Keyboard
Wir bieten nur erprobte Markenprodukte, welche wir auch empfehlen können. Deshalb umfasst unser Angebot Produkte von
YAMAHA. Die Vertragsgrundlagen sind für alle Keyboards gleich bleibend. Bei der
Übernahme des Mietobjekts nach 12 Monaten wird die bereits bezahlte Miete als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet !
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Mietbeispiele |
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Keyboard YAMAHA PSR-S710 |
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Miete pro Monat Fr. 75.-- |
| Mietdauer 12 Monate |
| Übernahme nach 1 Jahr Fr. 540.-- |
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More Info |
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Keyboard YAMAHA PSR-S910 |
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Miete pro Monat Fr. 115.-- |
| Mietdauer 12 Monate |
| Übernahme nach 1 Jahr Fr. 1'115.-- |
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More Info |
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Auszug aus den Vertragsbedingungen: |
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§ Geltungsbereich |
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Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt. |
§ Vertrag |
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Der Vertrag wird für 12 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen frühestens nach 12 Monaten aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden. |
§ Sorgfaltspflicht |
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Das Instrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, vor Feuchtigkeit, zu grosser Hitze und schnellem
Temperaturwechsel zu bewahren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung durch ihn
oder Dritte entstanden sind. Die Versicherung des Mietinstrumentes ist Sache des Mieters. |
§ Eigentumsvorbehalt |
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Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters. |
§ Kauf des gemieteten Instruments |
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Einigen sich die Parteien auf den Kauf des gemieteten Instrumentes nach Ablauf des ersten Mietjahres, so wird die
bezahlte Miete (12 Monate) als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet. |
§ Datenschutz |
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Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen,
noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind, ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten
des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden. |
§ Schlussbestimmungen |
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Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen. |
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| Stand: 07.01.2006 | © Musikhaus E. Hauser AG |
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