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Miete ...

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Mietinstrumente nur Miete:

Wir vermieten nur Markenprodukte, welche wir auch empfehlen können. Jedes Instrument wird vor der Übergabe einem Instrumenten-Service unterzogen. Während der Übergabe nehmen wir uns Zeit, um Ihnen wertvolle Tips weiterzugeben. Selbstverständlich stehen Ihnen auch während der Miete unsere Dienstleistungen zur Verfügung.

Akkordeon Miete:
 
Akkordeon Miete der Marken:
 
minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
ab Fr. 40.-- pro Monat *
 
Alto-Saxophon:
 
Alto-Saxophon Miete der Marke:
minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
Fr. 60.-- pro Monat *
 
Tenor-Saxophon:
 
Tenor-Saxophon Miete zum Beispiel der Marke:
minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
Fr. 70.-- pro Monat *
 
Keyboard:
 
Keyboard Miete der Marke:

PSR-S550 / PSR-S650 inkl.Ständer

minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
Fr. 50.-- pro Monat *
 
Klarinette:
 
Klarinette Miete der Marken:
minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
Fr. 40.-- pro Monat *
 
Querflöte:
 
Querflöten Miete der Marke:
minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
Fr. 40.-- pro Monat *
 
Trompete:
 
Trompete Miete der Marken:
minimale Mietdauer: 6 Monate
 
Miete:
Fr. 40.-- pro Monat *
 
andere Instrumente:
 
andere Instrumente Miete:
 

Miete auf Anfrage

Auskunft:
044 780 64 12
 

* Instrument nicht wählbar, nicht in jedem Fall Neuinstrument.


Auszug aus den Vertragsbedingungen:
 
§ Geltungsbereich
  Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt.
§ Vertrag
  Der Vertrag wird für 6 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden.
§ Sorgfaltspflicht
  Das Instrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, vor Feuchtigkeit, zu grosser Hitze und schnellem Temperaturwechsel zu bewahren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung durch ihn oder Dritte entstanden sind. Die Versicherung des Mietinstrumentes ist Sache des Mieters.
§ Eigentumsvorbehalt
  Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters.
§ Kauf eines neuen Instruments
  Einigen sich die Parteien auf den Kauf eines neuen Instrumentes nach Ablauf der Mindestmietdauer, so wird die bezahlte Miete als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet.
§ Datenschutz
  Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind,  ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden.
§ Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen.
 
Stand: 07.01.2006 | © Musikhaus E. Hauser AG
 
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