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Mietinstrument ...

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Gitarren nur Miete

Wichtige Einsteigerkriterien – neben dem Preis – sind eine einwandfreie Funktion, einfaches Handling und der vielleicht kritischste Punkt gegen den viele Billiginstrumente verstossen: Einwandfreie Intonation. Wie soll ein Einsteiger lernen, wie die Finger exakt zu positionieren sind, wenn das Instrument in sich unstimmig ist.

Mietset E-Gitarre:
 
Setbeschrieb:
 
Dieses von uns zusammengestellte Set enthält alle Komponenten, welche zum Üben benötigt werden.
Gitarre: ARIA Mod.STG 006 schwarz oder IBANEZ Mod. RG Serie schwarz
Tasche: Gitarrentasche Ritter GR4000
Gurt: schwarzer Gurt
Kabel: 6m Neutrik Kabel
Verstärker: Harper 25Watt 2-Kanal mit externem CD-Player Anschluss
Miete Fr. 50.-- pro Monat *
 
Accoustic Gitarre:
 
Mensurenauswahl:
Gitarren Miete zum Beispiel der Marken:
  • ca. 48 cm
  • ca. 53 cm
  • ca. 55 cm
  • ca. 58 cm
  • ca. 61 cm
  • ca. 63 cm
  • ca. 65 cm
minimale Mietdauer: 6 Monate

Miete:
Fr. 35.-- pro Monat *
 

* Instrument nicht wählbar, nicht in jedem Fall Neuinstrument.

 
Auszug aus den Vertragsbedingungen:
 
§ Geltungsbereich
  Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt.
§ Vertrag
  Der Vertrag wird für 6 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen frühestens nach 6 Monaten aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden.
§ Sorgfaltspflicht
  Das Instrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Der Verstärker ist nur für Uebungszwecke zu Hause (kein Bandraum) und in Zimmerlautstärke zu gebrauchen. Die Versicherung, speziell gegen Feuerschäden des Mietinstrumentes, ist Sache des Mieters.
§ Eigentumsvorbehalt
  Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters.
§ Kauf eines neuen Instruments
  Einigen sich die Parteien auf den Kauf eines neuen Instrumentes, so wird die bezahlte Miete von maximal 6 Monaten als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet.
§ Datenschutz
  Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind,  ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden.
§ Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen.
 
Stand: 07.01.2006 | © Musikhaus E. Hauser AG
 
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