Miete ...
Mietinstrumente:
Wir vermieten nur Markenprodukte, welche wir auch empfehlen können. Jedes Instrument wird vor der Übergabe einer
Ablieferungsinspektion unterzogen. Während der Übergabe nehmen wir uns Zeit, um Ihnen wertvolle Tips weiterzugeben.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch während der Miete unsere Dienstleistungen zur Verfügung.
Hinweis in eigener Sache ! |
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Unsere Instrumenten-Auswahl ist auch ein wenig unser Stolz. Wir sind uns bewusst, dass auf dem Markt günstigere Mietinstrumente angeboten werden. Wir vermieten nur Qualitäts-Instrumente, welche von Musiklehrern / Musikschulen empfohlen werden und keine fernöstliche Modelle, welche durch die Verwendung von "Billig-Mechaniken", dem Spieler die Lust am Musizieren nehmen. Durch die unpassende Wahl des Instruments, haben bereits viele talentierte Personen nach kurzer Zeit das Spielen abgebrochen. Diesen Missstand wollen wir nicht unterstützen. |
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Mietinstrumente nur Miete: |
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* Instrument nicht wählbar, nicht in jedem Fall Neuinstrument. |
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Mietinstrumente mit Kaufmöglichkeiten: |
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Finanziell vernünftig |
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Das Mietinstrument mit Kaufmöglichkeiten Ihrer Wahl können Sie 12 Monate mieten. |
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Nach Ablauf dieser Zeit treffen Sie Ihre persönliche Entscheidung: |
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- Vertragskündigung, Rückgabe des Intruments ohne weitere Verpflichtungen
- Verlängerung des Mietvertrags
- Kauf des Instruments mit grosszügiger Anrechnung der geleisteten Miete
- Vertragskündigung, Rückgabe des zuletzt benutzten Intruments ohne weitere Verpflichtungen, Miete eines anderen Instruments / Modells
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Auszug aus den Vertragsbedingungen: |
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§ Geltungsbereich |
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Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt. |
§ Vertrag |
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Der Vertrag wird für 12 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden. |
§ Sorgfaltspflicht |
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Das Instrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, vor Feuchtigkeit, zu grosser Hitze und schnellem Temperaturwechsel zu bewahren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung durch ihn oder Dritte entstanden sind. Die Versicherung des Mietinstrumentes ist Sache des Mieters. |
§ Eigentumsvorbehalt |
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Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters. |
§ Mietanrechnung bei Kauf eines neuen Instruments |
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Einigen sich die Parteien auf den Kauf eines neuen Instrumentes nach Ablauf der Mindestmietdauer, so wird die
bezahlte Miete als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet. |
§ Datenschutz |
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Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen,
noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind, ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten
des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden. |
§ Schlussbestimmungen |
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Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen. |
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| Stand: 07.01.2006 | © Musikhaus E. Hauser AG |
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