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Mietinstrument ...

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Miete Stage- oder Digital-Piano:

Wir bieten nur Markenprodukte, welche wir auch empfehlen können. Deshalb umfasst unser Angebot Produkte von YAMAHA und Roland. Die Vertragsgrundlagen sind für alle Stage-Piano und Digital-Piano gleich bleibend. Bei der Übernahme des Mietobjekts nach 12 Monaten wird die bereits bezahlte Miete als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet !

Mietbeispiele:
 
FP-7F
Roland

Digital Piano Roland FP-7F Stage Piano YAMAHA P-155
Zubehör: inkl. passender Ständer Zubehör: inkl. passender Ständer
Instrumenten-Neupreis Fr. 3'160.-- Instrumenten-Neupreis Fr. 1'655.--

Miete pro Monat Fr. 160.--

Miete pro Monat Fr. 85.--

Mietdauer 12 Monate Mietdauer 12 Monate
Übernahme nach 1 Jahr Fr. 1'380.-- Übernahme nach 1 Jahr Fr. 730.--
 
 


Digital YAMAHA CLP-470 Digital Piano Roland HP305
Holzausführung: Rosewood Finish: Schwarz satiniert oder Rosenholz
Instrumenten-Neupreis Fr. 2'781.-- Instrumenten-Neupreis Fr. 3'190.--

Miete pro Monat Fr. 140.--

Miete pro Monat Fr. 160.--

Mietdauer 12 Monate Mietdauer 12 Monate
Übernahme nach 1 Jahr Fr. 1'260.-- Übernahme nach 1 Jahr Fr. 1'460.--
 
 


Digital Piano Roland DP-990F Digital Piano YAMAHA P-95 / P-95S
Holzausführung: Kirsche medium oder Schwarz satiniert Zubehör: inkl. passender Ständer, Finish: Schwarz, Silber
Instrumenten-Neupreis Fr. 3'050.-- Instrumenten-Neupreis Fr. 809.--

Miete pro Monat Fr. 150.--

Miete pro Monat Fr. 50.--

Mietdauer 12 Monate Mietdauer 12 Monate
Übernahme nach 1 Jahr Fr. 1'433.-- Übernahme nach 1 Jahr Fr. 258.--
 
Auszug aus den Vertragsbedingungen:
 
§ Geltungsbereich
  Der Mietvertrag wird im Doppel ausgefertigt und muss vor der Übernahme des Mietinstruments vom Vermieter und Mieter unterzeichnet werden. Mietverträge für Jugendliche werden auf den Namen des gesetzlichen Vertreter ausgestellt.
§ Vertrag
  Der Vertrag wird für 12 Monate fest abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen frühestens nach 12 Monaten aufgelöst werden. Stillschweigende Erneuerung, wenn der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, muss die Miete weiter bezahlt werden.
§ Sorgfaltspflicht
  Das Instrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln, vor Feuchtigkeit (keine Blumenstöcke, keinerlei mit Flüssigkeit gefüllte Gefässe auf das Instrument stellen), zu grosser Hitze zu bewahren. Die Versicherung, speziell gegen Feuerschäden des Mietinstrumentes, ist Sache des Mieters.
§ Eigentumsvorbehalt
  Das Instrument darf während der Vertragsdauer weder veräussert, belehnt oder an Dritte weitervermietet werden. Es bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters.
§ Kauf des gemieteten Instruments
  Einigen sich die Parteien auf den Kauf des gemieteten Instrumentes nach Ablauf des ersten Mietjahres, so wird die bezahlte Miete (12 Monate) als bereits erhaltene Anzahlung grosszügig angerechnet.
§ Datenschutz
  Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Musikhaus E. Hauser AG sind,  ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten des Mieters können zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung verwendet werden.
§ Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Schweiz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8810 Horgen.
 
Stand: 07.01.2006 | © Musikhaus E. Hauser AG
 
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